Ehrenamtliche Betreuung übernehmen – So werden Sie Betreuer*in!
Möchten Sie ehrenamtlich tätig werden und eine Betreuung übernehmen? Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten und wie der Betreuungsverein Sie dabei unterstützt - Schritt für Schritt.
Diese Tätigkeit bringt viel Verantwortung mit sich. Es ist wichtig, Ihre eigenen Grenzen zu kennen und bei komplexen Fragen Unterstützung einzuholen – wir stehen Ihnen dabei zur Seite.
Wenn Sie eine sinnvolle und verantwortungsvolle Aufgabe mit gesellschaftlichem Mehrwert suchen, dann gehen Sie diese drei einfachen Schritte:
1. Kontaktaufnahme mit der Betreuungsbehörde
Ihr erster Ansprechpartner ist die Betreuungsbehörde des Landkreises Harz. Dort stellen Sie sich persönlich vor und teilen mit, welche ehrenamtliche Tätigkeit Sie übernehmen möchten.
Die Betreuungsbehörde prüft Ihre Eignung für das Ehrenamt. Bitte beachten Sie, dass Schulden oder strafrechtliche Verurteilungen eine Tätigkeit als Betreuer*in ausschließen.
2. Teilnahme an Schulungen
Um Sie optimal auf Ihre Aufgaben vorzubereiten, nehmen Sie an den von den Betreuungsvereinen des Landkreises Harz organisierten Schulungen teil.
- Das Schulungsprogramm ist bei der Kreisvolkshochschule und den Betreuungsvereinen Quedlinburg und Halberstadt erhältlich.
- Die Teilnahme ist kostenlos, aber verpflichtend. Nach Abschluss aller Module erhalten Sie ein Zertifikat.
- Ein Einstieg in einen bereits laufenden Schulungskurs ist jederzeit möglich.
3. Kooperation mit einem Betreuungsverein
Die Betreuung eines Menschen ist eine anspruchsvolle Aufgabe, bei der rechtliche und persönliche Fragen auftreten können. Damit Sie als ehrenamtliche*r Betreuer*in immer einen verlässlichen Ansprechpartner haben, schließen Sie einen Kooperationsvertrag mit einem Betreuungsverein im Landkreis Harz ab. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
💡 Tipp: Es empfiehlt sich, gleichzeitig eine Vereinbarung über eine Verhinderungsbetreuung zu treffen. Falls Sie krankheitsbedingt ausfallen oder längere Zeit verreisen, kann der Verein im Notfall einspringen. So sind Sie und die betreute Person optimal abgesichert.
"Der Abschluss einer solchen Vereinbarung bringt für die ehrenamtlichen Betreuer wie auch für die von ihnen betreuten Personen erhebliche Vorteile, weil damit eine konstante kompetente Beratung und Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte gewährleistet ist." - Bundesministerium der Justiz, 2023
Vergütung und steuerliche Vorteile
Ehrenamtliche Betreuer*innen können beim zuständigen Betreuungsgericht nach einem Jahr eine Jahrespauschale für jede geführte Betreuung beantragen.
Diese Vergütung ist bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und anrechnungsfrei.
Hilfreiche Kontakte

Landkreis Harz - Betreuungsbehörde
Schwanebecker Straße 14
38820 Halberstadt
www.kreis-hz.de/betreuungsbehoerde
Amtsgericht Quedlinburg
Adelheidstraße 2
06484 Quedlinburg
www.ag-qlb.sachsen-anhalt.de/amtsgericht
Amtsgericht Halberstadt
Richard-Wagner-Straße 52
38820 Halberstadt
www.ag-hbs.sachsen-anhalt.de/amtsgericht
Amtsgericht Wernigerode
Rudolf-Breitscheid-Str. 8
38855 Wernigerode
www.ag-wr.sachsen-anhalt.de/amtsgericht